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Schlüsselbegriffe Jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, gilt als Unionsbürger.Ein Unionsbürger hat vier spezifische Rechte: · das Recht, sich im gesamten Gebiet der Union frei zu bewegen und aufzuhalten; · das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen sowie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat; · den diplomatischen und konsularischen Schutz jedes Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines dritten Landes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht vertreten ist; · das Petitionsrecht und das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden. Die Unionsbürgerschaft tritt nicht an die Stelle der Staatsangehörigkeit, sondern ergänzt sie.
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