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Schlüsselbegriffe Besonders qualifizierte Mehrheit Mehrere Mitgliedstaaten sind der Überzeugung, dass die Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips in einer erweiterten Union häufig zu Handlungsunfähigkeit führen würde. In bestimmten Fällen könnte daher anstatt der Einstimmigkeit eine besonders qualifizierte Mehrheit vorgesehen werden, bei der die Stimmenzahl über der normalerweise für Mehrheitsbeschlüsse erforderlichen Stimmenzahl von 71 % liegen würde. Siehe
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